Gesetzliche Betreuung

Rechtliche Betreuung dient der Unterstützung und dem Schutz erwachsener Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen Einschränkung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht (mehr) eigenständig regeln können. Jeder Mensch kann durch einen Unfall, eine Krankheit oder im Alter in eine solche Situation geraten. In diesem Fall stellt das Gericht eine*n rechtliche*n Betreuer*in zur Seite. Dabei steht die Selbstbestimmung der Adressat*innen im Fokus. Rechtliche Betreuung versteht sich als Unterstützungsprozess und Hilfe zur Teilhabe. 

 

Das Betreuungsrecht ist den menschenrechtlichen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) angepasst und rückt daher die Selbstbestimmung und die Wünsche von Menschen in den Mittelpunkt der Betreuung.

 

Registrierung beim Bezirksamt Mitte Berlin, Amt für Soziales, Betreuungsbehörde

registriert seit: 2026

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Der Gültigkeitsbereich erstreckt sich auf die gesamte Bundesrepublik.

 

 

Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer*innen (BdB)

 

 

 




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